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Nach Bauinschrift im Giebelaufsatz 1904 erbautes zweigeschossiges Wohnhaus von reizvollen Proportionen. Bis auf die außermittige Rundbogendurchfahrt symmetrisch dreigeteilte Fassade mit leicht vorgezogenem, als Blendgiebel mit Bekrönung hoch aufragendem Mittelteil. Verputzt, das Erdgeschoss durch Fugenschnitt abgesetzt. Die Brüstungszone des Obergeschosses mit plastischem Dekor, Fenstergewände mit gerader Verdachung auf Konsolen. Fenster und Tor modern ersetzt. Bestandteil der geschlossenen gründerzeitlichen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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