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Teil der Gesamtanlage:
Adolf-Kohl-Platz
Wohnanlage von 1922 (Bauinschrift). Winkelförmige, dreiflügelige Anlage als Kopf einer geschlossenen Blockbebauung gegenüber den Freiflächen der Justus-Alberti-Schule und des Adolf-Kohl-Platzes. Gliederung der Baumasse durch Erker und differenzierte Dachformen mit Mansarden, Walmen und Giebeln. Horizontale Fassadenteilung durch Gesimse. Verwendung ortstypischer Materialien bei Schieferdeckung, Bruchsteinsockel und Putzwand. Durchgängig gleiches stehendes Fensterformat, erhaltene Klappläden. Zur Friedrichstraße schmaler Vorgarten mit Einfriedung. Fortführung der gründerzeitlichen Blockbebauung in traditioneller, vom Heimatstil beeinflusster Architektursprache.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |