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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt Rüdesheim
Stattliches Wohnhaus südlich des Turmes der Vorderburg, mit diesem durch einen kleinen Fachwerkschuppen verbunden. Massiv, zweigeschossig, leicht geknickte Ostfront zum Hof. Hoher, überputzter Sockel mit rundbogigem Kellereingang. Im Erdgeschoss sechs einfache Rechteckfenster, im Obergeschoss fünf paarige Fenster in schlichten, rechteckigen Sandsteingewänden. An der südlichen Giebelseite Fenster teils in Holzgewänden. Eisenanker zeigen die Jahreszahl 1663. Eingang in der Mittelachse, davor einläufige Freitreppe mit schmiedeeisernem Geländer und Vordach um 1900. Auf dem Sturz Jahreszahl 1663. Haustür um 1700. Verschiefertes Satteldach, bei einem Umbau vor Mitte des 19. Jh. erneuert und begradigt, jetzt mit mehreren unterschiedliche Gauben. Hof mit kleinteiliger Pflasterung, Einfriedung mit Eisengitter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |