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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt Rüdesheim
Zweigeschossiges Wohnhaus, entstanden vielleicht noch in der 1. Hälfte des 15. Jhs., mit leichtem Versatz direkt an den heute als Klunkhardshof bezeichneten, benachbarten Fachwerkbau anschließend. Möglicherweise Bestandteil eines nicht erhaltenen, früher nördlich davon gelegenen, ebenfalls Klunkhardshof genannten oder zugehörigen Anwesens. Traufständiger, verputzter Massivbau mit steilem Satteldach und schlichten rechteckigen Fensteröffnungen. Hohe Schildwand mit Knaufaufsatz zur Hofseite. Hier auch der hochgelegene Eingang mit Freitreppe; traufseitig ein rundbogiger Kellereingang. Alte Bausubstanz im Kernbereich der Stadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |