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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt Rüdesheim
Traufständiges Wohnhaus des 18. Jhs. mit verschiefertem Satteldach und Krüppelwalm. Lange Straßenfront an der hier engen Löhrstraße gegenüber dem Klunkhardshof. Das Fachwerkobergeschoss über massivem Erdgeschoss ist gegenwärtig aufgrund vorgeblendeten Brettfachwerks in seiner ursprünglichen Form nicht erkennbar. Auf einem Torpfeiler (Tor neu) massives, gewölbtes Heiligenhäuschen. Die ursprüngliche hölzerne Figur des hl. Johannes von Nepomuk aus dem 18. Jh. auf einem Steinsockel mit Wappenkartusche wurde durch eine moderne Heiligenfigur ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |