Sandallee
Rittersaal
Rittersaal, Ausbilick ins Mittelrheintal
Tempel auf dem Niederwald
Rossel
Altweiher
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Rheingau-Taunus-Kreis
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Landschaftspark Niederwald
Flur: 5, 14, 27, 28, 31, 39
Flurstück: 57/5, 6, 7, 78/5, 80/10, 213/141, 85, 86, 10, 102/25, 107/4, 108/24, 109/21, 110/21, 113/8, 114/14, 115/13, 116/12, 117/15, 119/19, 120/4, 121/2, 122/2, 123/2, 124/2, 128/19, 129/25, 130/22, 132/2, 16/7, 16/8, 17/16, 17/17, 17/19, 17/20, 17/21, 17/4, 17/6, 18, 20/1, 2/2, 2/3, 32/15, 38/17, 39/17, 47/4, 61/5, 62/11, 70/1, 77/22, 81/17, 82/17, 9, 1, 194, 3

Das Gebiet des heutigen Niederwaldes gehörte zur Burg Ehrenfels und damit dem Erzbistum Mainz bzw. dem Domkapitel; Erstnennung 1477 als nyddern walt. Mit dem Untergang der Burg nach dem 30jährigen Krieg verlor er seine wirtschaftliche Bedeutung. 1693 ließ das Domkapitel eine Absteinung durch Domdechant Freiherr von Stadion vornehmen, um nach Rodungen ein landwirtschaftliches Gut einzurichten. Die noch erhaltenen Grenzsteine zeigen jedoch das spätere Osteiner Wappen. 1705 Verkauf an Freiherrn Franz Sebastian von Ostein. Sein Enkel Karl Maximilian von Ostein ließ 1764 ein "herrschaftliches Haus" auf dem Niederwald erbauen, gleichzeitig die Große Allee (Sandallee) als repräsentative Zufahrt anlegen. In der Folgezeit begann die Gestaltung des großangelegten Parks mit der Errichtung von "Waldhäusern" 1774-1777 und 1787-91 unter Beteiligung des Baumeisters Francois Ignace Mangin. Diese Holz- und Steinbauten entstanden vor allem an landschaftlich hervorgehobenen Stellen zur Inszenierung grandioser Ausblicke. Als Bauwerke erhalten sind Zauberhöhle und Rossel; von Eremitage und Rittersaal sind noch die Standorte bzw. Plattformen und geringe Reste im Untergrund vorhanden. Der Tempel wurde auf seinem alten Standort 2005 neu errichtet. Weitere Waldhäuser (Kohlenmeiler, Bauernhaus) sind nur urkundlich überliefert. Sie dienten der Bewirtung von Gästen und waren entsprechend möbliert, teilweise mit plastischen Figuren ausgestattet. Der Niederwald war seit seiner Entstehung ein Anziehungspunkt für Reisende und eine vielbesuchte Sehenswürdigkeit.

Rossel

Kleine Kunstruine auf einem fast senkrechten, bewaldeten Felsabfall über den Stromschnellen mit den Lochsteinen, 265 m über dem Rheinspiegel. Bestehend aus einem Rechteckbau und etwas höherem Rundturm, mit Spitzbogenfenstern, umlaufenden Rundbogenfries und Plattformen mit gemauerter Brüstung. Bruchsteinmauerwerk aus Taunusquarzit, unverputzt. Seitlich ein ummauertes, rechteckiges Höfchen.

Zauberhöhle

Unweit der Rossel, etwas landeinwärts gelegen. Der etwa 60 m lange, fensterlos gemauerte, gewundene Gang soll ursprünglich innen mit Spiegelglas und Kiesel verkleidet gewesen sein. 1959 wiederhergestellt, war er lange Zeit zugemauert und wurde erst kürzlich wieder zugänglich gemacht. Am Ende ein schmuckloser, verputzter Rundtempel mit verschieferter Kuppelhaube. Das Gewölbe war innen ehemals mit Himmel und Wolken bemalt. Drei große rechteckige Fenster zeigten durch ausgehauene Waldschneisen hindurch je einen Punkt am jenseitigen Rheinufer (Burg Rheinstein – Klemenskapelle – Schweizerhaus). Die Wirkung der Anlage bestand in dem Gegensatz zwischen dem lichtlosen Anweg und der unvermuteten strahlenden Helle des Tempels mit seinen Ausblicken, die wie gerahmte plastische Bilder erschienen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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