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Villenartiges Wohnhaus von 1927, bekannt als ehemaliges Landratshaus. Das Gebäude nimmt Formen und Materialien der umgebenden älteren Bebauung auf, so dass die Ensemblewirkung der benachbarten Dreiergruppe Nr. 5-9 weitergeführt und damit die räumliche Rahmung der Freifläche Bienengarten vervollständigt wird. Massivbau mit verschiefertem Walmdach und Giebelgauben, halbrund vorgesetzter Altan mit Balkon als zeittypisches Element des schlichten, neoklassizistischen Gebäudes. Einfriedung aus ortsüblichem Bruchsteinmauerwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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