Oberstraße 15
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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
  • Oberstraße 15
Frankensteiner Hof
Flur: 36
Flurstück: 85

Ursprünglich Marienhäuser Hof, ehemaliger Gutshof des Klosters Marienhausen bis zur Säkularisation 1803; 1809 Verkauf an Graf Ostein, 1811 an Familie von Frankenstein. Um 1870 vorübergehend königlich preußisches Postamt, später Besitz der Ritter von Groene-

steyn. Schlichtes, langgestrecktes Gebäude des 17. Jhs., dessen dreiachsige Schmalseite zur Oberstraße orientiert ist. Erdgeschoss massiv, darüber schieferverkleidetes Fachwerk-Obergeschoss und Walmdach mit kleinen Gauben. Hofseitiger Eingang mit Treppenaufgang. Hier ein profiliertes Sandsteintürgewände in Ohrenform mit Oberlicht, sonstige Fenstergewände rechteckig. Schmaler Hof von Wirtschaftsgebäuden umgeben; zur Straße Mauer mit schmiedeeisernem Gittertor und Sandsteinpfosten mit Aufsatz. Bestandteil einer Reihe im ehemaligen Bezirk der Niederburg angesiedelter Adelshöfe, damit von besonderer stadtbaugeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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