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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
  • Oberstraße 23
  • Oberstraße 25
Bassenheimer Hof
Flur: 36
Flurstück: 80, 81

Ehemals wohl Bickelheimer Hof, im 17./18. Jh. Osteiner Hof. Eine Familie von Bickelheim (Böckelheim)/Stoltz von Bickelheim bzw. Stoltz war seit dem 15. Jh. in Rüdesheim ansässig und starb noch vor 1579 aus. Am älteren Bauteil Wappensteine mit Allianzwappen von Bickelheim/von Heusenstamm mit Jahreszahl 1563. Verkauf des Gutes an den Ehrenfelser Zollschreiber Philipp Schade, 1588 an den Kurfürstlichen Rat und Aschaffenburger Viecedom Hartmut von Cronberg. Durch Erbgang an Freiherrn von Dalberg, 1641 an Freiherrn von Ostein. 1686 Bau eines Wohnhauses (Plan vorhanden) auf Veranlassung des Johann Franz Sebastian von Ostein. 1747 Ersatz dieses an der Oberstraße gelegenen Gebäudes durch das heute bestehende, im Hof zurückliegende Wohnhaus. 1809/10 Übergang an die Grafen Waldbott von Bassenheim, 1853 Verkauf an den Weinhändler Bruns-Wüstefeld; durch diesen neugotische Umgestaltung des Treppenturmes. Bis in die 1990er Jahre Weingut, jetzt Wohnhaus.

Der westliche Teil im Kern noch spätgotisch. Massives, zweigeschossiges Wohnhaus mit neuerem, von der Fassade unabhängigem Satteldach und angebautem, achtseitigem Treppenturm. Eingänge in profilierten Gewänden mit den oben erwähnten Wappensteinen. Bei Umbauten des 19. Jhs. erhielt das Haus die heutige Form mit vorgesetztem Staffelgiebel, der Turm wurde um mehrere Geschosse aufgestockt und mit einer zinnenbewehrten, überkragenden Wehrplatte gekrönt. Daran östlich anschließend ein herrschaftliches Wohngebäude. Zweigeschossig, massiv, mit dreiachsigen Eckrisaliten und flachgeneigtem, verschiefertem Walmdach. Fensteröffnungen schlicht rechteckig in leicht hervortretenden Gewänden. Die beiden Portale in profilierten Gewänden mit Giebelverdachungen; in den Feldern Wappensteine Ostein. Zum Hof eine über die ganze Breite vorgesetzte Terrasse, darüber Balkon auf gusseisernen Stützen. Rückseitig im Obergeschoss ein aus der stark dimensionierten Nordwand, wohl ehemals Stadtmauer, auf Konsolsteinen auskragender, älterer Aborterker.

Im Inneren großzügiger Treppenaufgang mit gedrechseltem Geländer aus dem 19. Jh. Bodenbelag der Treppenhalle aus weißem und rotem Sandstein. Im Obergeschoss zwei großformatige Ölgemälde des 18. Jhs. Ursprüngliche Raumaufteilung (mit Resten von Vorgängergebäuden) weitgehend erhalten.

Grundzüge der ehemaligen Gartenanlage sind noch erkennbar. Vor dem Terrassenaufgang eine die Situation maßgeblich prägende japanische Akazie.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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