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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt Rüdesheim
Hinter einem Freiraum zurückgesetztes, giebelständiges Wohnhaus an der Stadtmauer. Wahrscheinlich sind Reste der Befestigung in den Grundmauern erhalten und wurden im 17./18. Jh. überbaut. Haus von geringer Tiefe, jedoch mit breiter Giebelfront von fünf Fensterachsen. Fachwerk verputzt, Fensterstellung wahrscheinlich im 19. Jh. verändert. Hochgelegener Eingang mit Vorplatz. Die anschließende Bruchsteinmauer, vielleich Stadtmauer, setzt sich bis zum Nachbarhaus Nr. 57 fort.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |