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Zwei spiegelsymmetrische Doppelhaushälften innerhalb der geschlossenen Zeilenbebauung des gründerzeitlichen Wohnquartiers, laut Inschrift im Keilstein über dem Eingang 1893 erbaut. Die einheitliche Planung strebte den Eindruck eines Gebäudes mit Betonung der Mittelachsen durch den Doppeleingang und das sich darüber erhebende Giebelzwerchhaus an; es handelt sich also nicht um die einfache Addition zweier baugleicher Wohnhäuser. Historistische Fassade mit Putzquaderung des Erdgeschosses, Gurtgesimsen und variierten Fensterformen. Die ursprünglichen Eingangstüren mit verglastem Oberlicht sind erhalten. Haus Nr. 6 zeigt einige Details (Schnitzformen am Eingang, Gauben mit verschieferten Spitzdächern, Giebelform), die bei Nr. 8 nicht mehr original erhalten sind. Die ehemals beabsichtigte einheitliche Erscheinung ist jetzt aufgrund unterschiedlicher Anstriche nicht mehr gegeben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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