Lade Kartenmaterial...
Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
  • Rheinstraße 34
Adlerturm
Flur: 18
Flurstück: 63/1

Turm an der Südostecke der Stadtbefestigung, früher unmittelbar am Rheinufer gelegen; errichtet in der 2. Hälfte des 15. Jhs. Ehemals als Pulverturm bezeichnet, in dessen massiven Räumen Schießpulver aufbewahrt wurde. Der Name Adlerturm entstand erst nach Kauf durch den Besitzer des benachbarten Gasthauses Zum Adler um 1845.

Rundturm aus verputztem Bruchsteinmauerwerk mit Werkstücken aus rotem Sandstein auf zweigeschossigem, ebenfalls rundem Unterbau, bestehend aus massivem Sockel, darüber ein gedeckter, umlaufender Gang mit außen kreisrunden Schießscharten. Darüber offener Gang mit Zinnen, teilweise mit Schlüsselscharten. Im Inneren runder, überwölbter Raum; ehemals nur von oben zugängliches Verließ. Erstes Geschoss mit Balkendecke und hohen Rechteckfenstern in Nischen. Über dem zweiten Obergeschoss ebenfalls Balkendecke, innen Nischen, außen Schlüsselscharten. Oberstes Turmgeschoss leicht auf Flachbögen über Konsolen auskragend, innen Kuppelgewölbe auf vorgelegten, flachen Rippen, Rechteckfenster mit Nischen. Die Wehrplatte auskragend, auf einem zierlichen Fries nasenbesetzter Rundbögen, mit Zinnen bewehrt, mit vier aufwendig gegliederten, auf abgetreppten, Konsolen ruhenden Orttürmchen besetzt. Hier spitzbogige Öffnungen mit Nasen. Der Turm war ehemals von einem achtseitigen Spitzhelm bekrönt. Mit seinen außerordentlich reichen Einzelformen höchst reizvolles Beispiel eines spätgotischen Stadtturmes im Mittelrheingebiet. Herausragendes Element der Rheinansicht, den alten östlichen Stadtrand markierend.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.