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Wegekreuz mit geschweiftem Sockel aus Sandstein, errichtet vermutlich um 1760. Nach mehrfachem Standortwechsel wurde es in jüngerer Zeit vor Haus Friedrichstraße 37 am Weg zum Friedhof aufgestellt. Laut der inzwischen stark verwitterten Inschrift wurde das von Kirchenmeister Peter Saleck und Elisabeth Saleck gestiftet Kreuz bereits 1780 erneuert .
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |