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Der östlich der Stadt an der Lach-Aue gelegene, um 1830 erbaute Winterhafen, jetzt Yachthafen, wurde durch die königlich-preußische Rheinstrombauverwaltung nach 1850 mit Dämmen umgeben, die 1876 erhöht wurden. Die Befestigung der Dammkrone erfolgte, vielleicht aufgrund eines herzoglichen Erlasses zur Beförderung der Seidenraupenzucht von 1847, durch die Anpflanzung von Schwarzen Maulbeerbäumen. Diese erhielten 1868 den ersten Schnitt „wie man Bäume schneidet, wenn sie eine schattige Allee bilden sollen" (Bericht von 1869). Nach anderen Angaben wurden die Bäume erst 1887 gepflanzt. 1934 wurde die aus rund 200 (ursprünglich etwa 225) Bäumen bestehende Allee als Naturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |