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Standort des Wegekreuzes an der Landstraße nach Geisenheim, früher außerhalb der Bebauung, jetzt im Bereich eines Gewerbegebiets. Vielleicht Ersatz eines älteren Kreuzes. Gusseisernes und damit hier seltenes Kreuz des späten 19. Jhs. in neugotischen Formen auf Sandsteinsockel, der Corpus fehlt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |