Oberstraße 11
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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
  • Oberstraße 11
Gutmann''scher Bildstock
Flur: 36
Flurstück: 95/2

Volkstümlich auch Staketenhannes oder der Stachet genannt. Die 1689 durch den Metternich''schen Gutsverwalter N. Gutmann gestiftete bzw. aufgestellte, zunächst als Johannes der Täufer überlieferte Figur soll durch ein später zugefügtes Kreuz als auferstandener Christus umgedeutet worden sein. Auf den früheren Standort an der Ecke Oberstraße/Bahnhofstraße geht der Lagenname Stachet nach dem Staketenzaun am ehemaligen Bienengarten zurück. Dort war früher die erste Station der seit 1478 bestehenden Himmelfahrts-Prozession. Das Bildnis wurde im 19. Jh. nach Bau des Bahnhofes umgesetzt und um 1930 durch den Bildhauer Ferdinand Leonhard, Eltville, wiederhergestellt. Erneuerte Sockelinschrift: „ZUR EHREN GOTTES ERRICHTET VON FRANCISCUS NICOLAUS GUTMANN UND SEINER EHEFRAU KATHARINA 1689". Der stark verwitterte frühere Sockel trug diesselbe Inschrift in einer barock umrahmten Kartusche. Geschweifter Sockelaufsatz mit Vollwappen ebenfalls stark rekonstruiert; Sockel und Zwischensockel separat hinzugefügt. Darauf Platte mit größtenteils erneuerter Inschrift: „Ein Vatter Vnser vor gefangene, beträngte und ..." Die Inschrift sollte möglicherweise an die Gefallenen der Türkenkriege erinnern. Stehende Figur teilergänzt. Relativ frühes, künstlerisch anspruchsvolles Wegbild.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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