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Reste einer zum ehemaligen Zollhaus unterhalb der Burg Ehrenfels gehörigen Uferbefestigung, unmittelbar gegenüber dem Mäuseturm gelegen. Schräg in den Fluss verlaufende Mauer aus Bruchsteinen und Reste einer halbrunden Befestigung aus Sandsteinquadern, die im oberen Bereich durch Eisenklammern zusammengehalten werden.
Auf der nördlichen Straßenseite in der Böschungsmauer zwischen Uferstraße und Bahntrasse ein hier nachträglich vermauerter Schlussstein eines rundbogigen Eingangs mit Doppelwappen, stark verwittert, über ovaler Öffnung. Nach älteren Aufzeichnungen trug der Stein die Jahreszahl 1597 und die Wappen des Mainzer Domkapitels sowie des Erzbischofs Wolfgang von Dalberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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