ehemaliges Zollhaus, Zollmauer
ehemaliges Zollhaus, Wappenstein
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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
  • Am Rhein
Zollmauer und Wappenstein
Flur: 29
Flurstück: 224/1

Reste einer zum ehemaligen Zollhaus unterhalb der Burg Ehrenfels gehörigen Uferbefestigung, unmittelbar gegenüber dem Mäuseturm gelegen. Schräg in den Fluss verlaufende Mauer aus Bruchsteinen und Reste einer halbrunden Befestigung aus Sandsteinquadern, die im oberen Bereich durch Eisenklammern zusammengehalten werden.

Auf der nördlichen Straßenseite in der Böschungsmauer zwischen Uferstraße und Bahntrasse ein hier nachträglich vermauerter Schlussstein eines rundbogigen Eingangs mit Doppelwappen, stark verwittert, über ovaler Öffnung. Nach älteren Aufzeichnungen trug der Stein die Jahreszahl 1597 und die Wappen des Mainzer Domkapitels sowie des Erzbischofs Wolfgang von Dalberg.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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