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Langgestrecktes Fachwerkwohnhaus mit verputztem Erdgeschoss, verschieferter Giebelseite und schiefergedecktem Satteldach. Obergeschoss traufseitig leicht vorkragend, hier sichtbar belassenes Fachwerk der Zeit um 1700. Regelmäßige Hölzerstellung mit geschosshohen Streben, Mannfiguren mit geschnitzter Knagge nur am Eckpfosten. Kurze, geschwungene und genaste Streben als Zierformen sind hauptsächlich in der Brüstungszone unter den Fenstern angeordnet. Zur Straßenecke gelegener Hof mit (erneuerter) Mauereinfriedung. Markantes Gebäude an zentraler Straßenkreuzung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |