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Verwinkeltes Wohnhaus mit Walmdach über etwa dreieckigem Grundriss, ganz verputzt. Teilweise stehen die massiven Grundmauern vor, teilweise kragt das in Fachwerk errichtete Obergeschoss über und ergibt so eine unregelmäßig „gewachsene" Form. Unterschiedliche Fensterformen und -höhen deuten auf Um- und Anbauten in mehreren Phasen hin. Aufgrund der Geschosshöhen kann im Kern mit einem beträchtlichen Baualter (16. Jh.?) gerechnet werden. Die frühere malerische Erscheinung wird durch den Einsatz moderner Materialien beeinträchtigt. Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als Rest alter Bausubstanz im Ortskern, deren eigenwillige Form vermutlich auf eine nachträglich eingefügte Wegeführung mit diagonaler Durchschneidung vorhandener Parzellenstrukturen, auf die der Name Neustraße hinweist, zurückzuführen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |