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Zur Eibinger Oberstraße giebelständiges, an der Neustraße langgestrecktes Wohnhaus mit Satteldach. Giebelseitig oberhalb des massiven Erdgeschosses Fachwerk des 17. Jhs. mit variierten Zierformen. Traufseite schlichter, Obergeschoss über Fachwerk-Erdgeschoss vorkragend, hier einige Brüstungskreuze, sonst gerade Hölzer. Eine in Inv. 1965 genannte alte Tür mit horizontaler Teilung ist nicht erhalten. Beeinträchtigungen durch Materialaustausch sowie einen modernen Garagenanbau. Erhalten dagegen die niedrige Hofmauer. Bestandteil der historischen Bausubstanz im Ortskern, wertvoll für das Bild der Eibinger Oberstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |