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Rheingau-Taunus-Kreis
Rüdesheim
Eibingen
  • Jungenhaag (Nothgottesstraße)
Leyendecker-Kapelle
Flur: 2
Flurstück: 21/13

1713 durch den Mainzer Offizial Leyendecker gestiftet, diente die Kapelle dem Zelebrieren der Messe durch Weltpriester. Nach Eingaben der Konkurrenz befürchtenden Kapuziner von Nothgottes wurden gottesdienstliche Handlungen vom Generalvikariat in Mainz verboten. Der laut Beurteilung der berichterstattenden Pfarrer „ganz unnütze und unberechtigte Bau" blieb jedoch bestehen und war „das einzige Plätzchen, wo noch die Vorübergehenden beten und die Ruinen von Nothgottes sehen und beklagen können." (Zaun 1879).

Die Kapelle liegt nahe dem Klostergelände etwas erhöht im Wald. Kleiner quadratischer Bau aus verputztem Bruchsteinmauerwerk. Über einer Außenrundbogiger Eingang, in den Seitenwänden Rundfenster; Gewände aus Sandstein. Eckbetonung durch toskanische Pilaster mit Gesims. Originelle, eigenständige Dachform als achtseitige, einmal unterteilte, spitz auslaufende Haube mit Schieferdeckung. Im Innern an den Seitenwänden flachbogige Nischen, an der Rückwand zwei rechteckige und eine rundbogige Nische. Kreuzgewölbe mit flachen Stichkappen. Innen ehemals ein Standbild des auferstandenen Heilands, die nach Diebstahl durch eine neuere Figur ersetzt wurde.

Jährlich im September versammeln sich hier die Teilnehmer der Nothgottes-Wallfahrt aus Kruft im Kreis Mayen-Koblenz, um ein Stationsgebet zu sprechen und anschließend den neuen Pilgerführer für das kommende Jahr zu ernennen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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