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Das an der Landstraße außerhalb des Ortes nahe dem Bahnhof gelegene Wohnhaus entstand vermutlich infolge der Bahnstrecke zwischen 1890 und 1900 und enthielt vielleicht eine Gastwirtschaft mit Laden; darauf deutet ein noch vorhandenes Schaufenster hin. Obergeschoss, Giebel und Zwerchhaus in zeittypischen, regelmäßigem Zierfachwerk, an der Westseite nachträgliche Blechverkleidung. Hölzerne Fenstergewände, verglaste Tür in gründerzeitlichen Neurenaissanceformen mit Oberlicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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