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Die im Jahr 1940 erbaute Brücke spannt sich einbogig über die Gesprenz und ist als Nachfolgebau für den bereits im 16. Jh. nachgewiesenen Brückenbau zu sehen. Die heutige Brücke zeigt sich vollständig mit polygonalem Bruchsteinmauerwerk verkleidet, auch die gemauerten Brüstungen sind durch ein steinernes Fries zum Brückenunterbau hin abgesetzt und werden von großformatigen Bruchsteinplatten abgedeckt. Der zurückhaltend und ausgewogen gestaltete Brückenbau, der ein wichtiges Zeugnis der wirtschaftsgeschichtlichen Bedeutung der Verkehrswege darstellt, ist aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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