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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkwohnhaus zeigt sich derzeit teilweise verputzt oder verkleidet. Hofseitig ist das Fachwerkgefüge, das einen deutlichen Geschossüberstand aufweist, sichtbar. Das durch eine Inschrift über einer Tür in das Jahr 1607 datierte Gebäude stellt eines der ältesten des Ortes dar, was an baulichen Details wie geschwungenen Kopfwinkelhölzern und den teilweise inzwischen zugesetzten, jedoch noch ablesbaren kleinen Fensteröffnungen zu erkennen ist. Das mit einem steil geneigten Satteldach ausgestattete Gebäude ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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