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Die dezentral gelegene, nach dem Widerstandskämpfer Carlo Mierendorff benannte Schule wurde 1958 in zeitgenössischen Formen und den entsprechenden pädagogischen Standards auf einem großzügigen Gelände mit Baumbestand errichtet. Aufgrund einer Neukonzeption des Schulsystems wurden das historische Verwaltungsgebäude, das Toilettenhaus und Teile des Klassenraumriegels zugunsten eines Neubaus zwischen 2018 und 2023 abgebrochen.
Entlang eines lang gestreckten Hofes befanden sich bauzeitlich das zweigeschossige Hauptgebäude, das in vier gestaffelt zueinander angeordnete Abschnitte gegliedert war, die jeweils von einem eigenen Eingang erschlossen wurden. Die streng durch Fensterbänder und klinkerverblendete Eingangsbereiche gestalteten flach gedeckten Baukörper wurden durch einen überdachten Gang miteinander verbunden. An den Kopfseiten des Hofes fanden sich jeweils weitere quer angeordnete Bauten, die Verwaltungs- und Klassenräume sowie die Sanitäranlagen beherbergten. Im Inneren teilweise noch vorhanden die bauzeitlichen Türen, Treppen und zeittypische Ausstattungselemente wie Trinkbrunnen, sowie eine Bronzeplastik. Weiterhin erhalten sind die beiden östlichen Klassenraumgebäude sowie der nordöstlich anschließende Querbau.
Nördlich des Hofes, den Eingangsbereich flankierend, wurde in den 1960er Jahren eine Schulturnhalle errichtet, die ebenfalls noch erhalten ist. Außerdem zur Anlage gehörig das Wohnhaus des Hausmeisters mit kleinem Wirtschaftshof (nicht erhalten).
Das Gestaltungs- und Nutzungsprinzip des Ensembles, das sich durch seine klaren Formen und die strukturierte Gebäudeanordnung auszeichnete, ist trotz des Teilabbruchs weiterhin ablesbar und somit aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |