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Wohnhaus, um 1900 nach Entwurf des Griesheimer Architekten Georg Gerhardt. Das in dominanter Ecklage angeordnete zweigeschossige Wohnhaus ist seiner Lage entsprechend mit zwei aufwändig gestalteten Fassaden ausgestattet. Beide Ansichten zeigen über einem mit polygonalen Natursteinplatten verkleideten Sockel eine Betonung der Fassadenmitte durch ein mit geschwungenem Volutengiebel ausgestatteten Zwerchhaus. Die hier angeordnete Fensterachse besteht jeweils aus einem segmentbogig abschließenden, breiten Fenster im Erdgeschoss, einem Zwillingsfensterpaar im Obergeschoss sowie einem kleinen Rundbogenfenster im Dachgeschoss. Allen gemeinsam ist die Einfassung aus rotem Sandstein, die im Erdgeschoss mit ausgeklinkten Schluss- und Ecksteinen, im Obergeschoss mit einem stilisierten „Eselsrücken im geraden Sturz ausgestattet sind. Im Obergeschoss betont ein rechteckiger, auskragender Erker mit vierseitigem Turmhelm die gefaste Gebäude und vermittelt in den Straßenraum. Das aufwändig gestaltete Gebäude ist aufgrund seiner straßenräumlichen Bedeutung aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |