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Das in städtebaulich bedeutender Position befindliche Wohngebäude ist als zweigeschossiger Bau im Erdgeschoss massiv und im Obergeschoss als aufwändige Fachwerkkonstruktion errichtet. Das noch im 17. Jahrhundert (inschriftlich 1620) entstandene Gefüge zeichnet sich durch gebogene, weit ausgreifende Streben an den Eck- und Bundständern aus sowie durch auf der unteren Riegelreihe aufsitzende Gegenstreben und Kopfwinkelhölzern aus. Im Giebeldreieck finden sich darüber hinaus in den Brüstungsgefachen so genannte Feuerböcke, geschweifte, nasenbesetzte, gekreuzte Kurzstreben. Das im Erdgeschoss verputzte, hier mit sandsteingefassten Fenstern ausgestattete Gebäude ist aufgrund seines hohen Baualters aus geschichtlichen sowie wegen seiner aufwändigeren Gestaltung aus künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal erkannt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |