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Das zweigeschossige Wohngebäude, das Teil einer historischen Hofanlage war, präsentiert sich heute vollständig verputzt. Der zweigeschossige, traufseitig erschlossene Bau wurde vermutlich im 18. Jahrhundert, möglicherweise früher, als Fachwerkbau errichtet. Das zur Straße giebelständig orientierte, von einem Satteldach mit Schopfwalm abgeschlossene Gebäude zeigt an der Giebelseite unter dem Putz einen Geschossüberstand, der, ebenso wie die in bauzeitlicher Position erhaltenen Fenster, auf den weitgehend ungestörten Erhalt des historischen Fachwerkgefüges hinweisen. Das bauhistorisch bedeutende Gebäude ist aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |