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Das in städtebaulich herausragender Lage befindliche Gebäude liegt in Eckposition an der hier einmündenden Schafgasse. Der zweigeschossige Wohnbau mit einfachem satteldach stellt sich als giebelseitig verputzter, im Erdgeschoss massiv errichteter Bau dar. Das Obergeschoss zeigt jedoch traufseitig ein aufwändiges Fachwerkgefüge mit gebogenen, geschosshohen Streben, die sich bauzeitlich beidseitig der Fenster befunden haben. Zur Straßenecke orientierte Zwillingsfenster werden durch ein Brüstungsfeld mit durchkreuztem Rautenmotiv betont. Die Giebelfassade wird ausschließlich durch die Fenster geprägt, die zu einer einzelnen Achse und zwei paarweise zusammengezogenen angeordnet sind. Das Gebäude, das Teil einer historischen Hofanlage aus dem frühen 18. Jahrhundert ist, wird aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |