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Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus aus der Mitte des 18. Jhs. ist mit seinem Giebel zur Straße ausgerichtet und wird von einem hohen Satteldach abgeschlossen. Das über einem teilweise massiv ausgeführten Erdgeschoss freiliegende Fachwerkgefüge des Ober- und Dachgeschosses zeigt eine schlichte Hölzeranordnung aus an der Giebelseite zweifach, an den Traufseiten einfach verriegelten Ständern sowie geschosshohen Streben an den Eck- und Bundständern. Einziges Schmuckelement sind zwei V-förmig zusammengeführte Kurzstreben zur Betonung eines Zwillingsfensters an der Traufseite, von welchem nur noch das linke in Benutzung ist. An der rückwärtigen Traufseite sind noch zwei kleine, vormalige Fensteröffnungen ablesbar. Das einfach konstruierte, jedoch weitgehend unveränderte Wohngebäude, das Teil eines ehemaligen Dreiseithofes ist, stellt ein wichtiges Zeugnis bäuerlicher Wohn- und Wirtschaftsweise dar und ist deshalb aus geschichtlichen sowie auch aus städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |