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Als eines der letzten historischen Gebäude in der Pfarrgasse nimmt das giebelständige Fachwerkwohnhaus eine besondere Stellung ein. Das über einem teilweise massiven Erdgeschoss errichtete zweigeschossige Gebäude wird von einem steilen Satteldach abgeschlossen und ist giebelseitig verkleidet. Eine Auskragung des Dachgeschossrähms sowie Größe und Anordnung der Fenster weisen jedoch auf den Erhalt des bauzeitlichen Fachwerkgefüges hin. Dieses ist an den Traufseiten sichtbar und zeigt sich als schlichte Konstruktion aus Ständern, einer Riegelreihe und gebogenen Streben. Das noch im 18. Jahrhundert errichtete Bauernhaus ist als Zeugnis der Bebauung der Pfarrgasse sowie der Wohnkultur dieser Zeit aus geschichtlichen sowie auch aus städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |