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Das bis zur Straßenflucht vorgerückte zweigeschossige Wohngebäude ist als Massivbau in gelbem Ziegelmauerwerk errichtet und wird von einem flach geneigten Walmdach abgeschlossen. Bauherrschaft war die Familie Nungesser, die bereits im 18. Jahrhundert einen Samenhandel betrieb (siehe Groß-Gerauer Str. 24).
Das im ausgehenden 19. Jahrhundert erbaute Wohnhaus ist auf annähernd quadratischem Grundriss konzipiert und wird hofseitig durch eine mittig angeordnete, über eine Freitreppe zugängliche Tür erschlossen. Die Hoffassade präsentiert sich untergeordnet und ist durch drei Fensterachsen geprägt, deren mittlere den Eingang sowie eine Dachgaube mit Spitzhaube aufnimmt. Die Straßenfassade zeigt sich dreiachsig, jedoch asymmetrisch gegliedert. Zwei Fensterachsen erscheinen leicht zusammengerückt und werden als optisch separates Bauteil von Rustikaquaderungen aus Sandstein eingefasst. Die Fenster des Erdgeschosses zeigen profilierte Rahmungen mit erhabenem Schlusstein und konsolgestützte Sohlbänke, während die Obergeschossfenster durch horizontale Verdachungen und reliefierte Brüstungsplatten zusätzliche Betonung erfahren. Das aufwändig gestaltete Gebäude ist als Zeugnis der bürgerlichen Bau- und Wohnkultur einschließlich der schmiedeeisernen Einfriedung und der verglasten Eingangsüberdachung aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |