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Hofreite in giebelständiger Parallelstellung von Wohnhaus und Scheune. Fachwerkhaus des frühen 18. Jh., Dachstuhl im 19. Jh. erneuert, mit verputztem, fast vollständig erhaltenem Gefüge überdurchschnittlicher Qualität. Regelmäßige Hölzeranordnung, umlaufendes Schwellenprofil mit abgerundeten Füllhölzern zwischen den Balkenköpfen, profiliertes Rähm, im Giebel geschnitztes Andreaskreuz. Eckständer im Erdgeschoss mit Profilierung und K-Verstrebung. Scheune ebenfalls 18. Jh. mit regionaltypisch geschnitztem Torbalken. An den nördlichen Traufseiten von Scheune und Wohnhaus jeweils spätere Anbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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