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1780 als „einstöckiges Wohnhaus" genannt; die Aufstockung erfolgte in jüngerer Zeit. Kleines biedermeierliches Wohnhaus in Traufstellung, am Rande des ehemaligen Fischer- und Schifferviertels nahe dem Wallufbach gelegen, von der Rheinpromenade her sichtbar. Verputzte Fachwerkkonstruktion mit regelmäßiger, fünfachsiger Fensterstellung und Mitteleingang. Schlichter, aber wohlproportionierter Bau von guter Wirkung durch wohlerhaltene Fassadendetails wie Holzsprossenfenster und Klappläden sowie den vorgelagerten Bauerngarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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