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Eingeschossiges giebelständiges Wohnhaus des 18. Jhs. mit Satteldach. Die zugehörigen Nebengebäude (Scheune und Kelterhaus) wurden Anfang des 19. Jhs. durch Brand zerstört. Erdgeschoss massiv, Giebel aus Fachwerk, verputzt. Der Hof wird zur Straße abgeschlossen durch eine hohe, spitzgratige Mauer mit schlichtem Sandsteintorbogen und hölzernem Hoftor. Bestandteil der kleinteiligen Bebauung des ehemaligen Fischer- und Schifferviertels.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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