Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Erbaut 1869, Besitzer 1876: Caspar Anton Keppel. Wohnhaus mit Remise, Stall, Hühnerhaus, Hofmauer, hölzernes Tor mit zwei massiven Pfeilern. Nebengebäude nicht erhalten; nach Süden neue Anbauten. Villa in schlichten, klassizistischen Formen. Kubischer Baukörper mit flachgeneigtem Walmdach, symmetrischer Fassadengliederung und Betonung der Mittelachsen durch Zwerchhaus mit Blendgiebel. Gleichformatige Rechteckfenster, Putzfassade mit Blendrahmen. Bestandteil der gründerzeitlichen Villengruppe am Bahnhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |