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Doppelwohnhaus, erbaut 1890; Bauherr: Jacob Kopp, Bauunternehmer aus Eltville. Voluminöser, zweigeschossiger Baukörper mit ausgebautem Dachgeschoss. Zweifarbige Backsteinfassade in schlichter Blendrahmengliederung mit Betonung der Fenstergewände. An der Ecke ein turmartiges Element, durch einen Spitzhelm abgeschlossen, den das filigrane gusseiserne Gittergeländer eines Umganges umrahmt. In den Wandfeldern des Turmes Medaillons. Loggienanbau zum Garten modern. Bestandteil des Villenviertels am Bahnhof; besondere städtebauliche Wirkung aufgrund der Ecklage. Ursprüngliche Sandsteinmauer mit Stabzaun erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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