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1773 als „eine Wohnung" genannt, vor 1863 geteilt in zwei Wohneinheiten; 1899 Schlosserei. Breitgelagertes, giebelständiges, verputztes Fachwerkhaus um 1700. Eine Aufnahme von 1959 zeigt das Gebäude mit Krüppelwalmdach, gedeckt mit Biberschwanzziegeln und Schiefereinfassung. Fassade durch neue Fensterformate im Erdgeschoss verändert, jedoch in der Substanz weitgehend erhalten. Wesentlicher Bestandteil des Ensembles in der Brückenstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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