Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Letzter baulicher Rest des ehemaligen Metternich''schen Hofes. Besitzer waren 1310 die Ritter von Lindau, 1496 Frey von Dehrn, 1579 die von Metternich, 1646 Familie von Hohenfeld, 1773 Freiherr von Greiffenclau, dann bürgerliche Besitzer. 1838 werden fünf Gebäude (Wohnhaus, Kelterhaus, Scheuer, Kuhstall, Schweinestall) genannt. 1842 wurden Wohnhaus, Kelterhaus und Scheune im Zuge des Eisenbahnbaus abgebrochen.
Torpfosten aus Sandstein, profiliert, mit flachen Aufsätzen, Radabweisern und Diamantierung am Fuß. Das (jetzt durch moderne Zutaten veränderte) eingeschossige verputzte Gebäude mit Krüppelwalmdach und Sandsteingewänden ist als einziges Nebengebäude dieses ehemaligen Adelshofes erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |