Haselnussgasse 9
Haselnussgasse 9
Haselnussgasse 9
Haselnußgasse, ehem. Brunnen
Haselnußgasse
Haselnußgasse, Lindensaal
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Rheingau-Taunus-Kreis
Walluf
Niederwalluf
  • Haselnußgasse 9
  • Walluf
  • Haselnußgasse
Schlief`s Hof
Flur: 13, 15
Flurstück: 170/4, 170/5, 67/2, 13/2, 15, 16, 19, 20, 22/3, 29/11, 29/6, 29/7, 30/10, 30/11, 30/6, 30/7, 30/8, 30/9, 32/1, 40, 44/14, 48/32, 49/32, 50/33, 51/35, 52/37

Die Reihe der Besitzer des Hofes lässt sich bis ins Mittelalter verfolgen: Um 1300 Ritter von Bickenbach, 1315 Ritter von Falkenstein, 1331 Ritter Henne von Wiesbaden, 1370 Ritter von Lindau, 1542 von Grorod, um 1630 Freiherr Knebel von Katzenelnbogen, 1647 Kurmainzer Geheimrat von Bettendorf (†1719), 1734 Köth von Wanscheid, 1780 Freiherr von Koeth, 1786 Kurmainzer Kämmerer von Hornstein zu Grüningen, 1809 Joseph Schipfer, Privatlehrer in Niederwalluf, 1830 Gontard, Frankfurter Bankier; 1854 Keßler; 1910 Schlief.

Der noch gebräuchliche Name Schlief's Hof geht auf den vorletzten Besitzer zurück; zuvor war das Anwesen als Köth'scher Hof bekannt. Das vormalige Rittergut bestand aus herrschaftlichem Wohnhaus, Nebengebäuden, Mahlmühle, Bierbrauereigerechtigkeiten, über 100 Morgen Äcker und Wiesen, Weinbergen sowie weiteren Rechten und Einkünften. Zwischen 1838 und 1889 werden in den Akten aufgeführt: Ein zweistöckiges Wohnhaus, ein Sommerhaus, eine Scheuer und Kelterhaus, ein Stall, ein Hofhaus. Dieser Bestand ist noch vorhanden, Brauhaus und Mühle in der Haselnussgasse sind dagegen nicht erhalten.

Sachgesamtheit, bestehend aus Haupt- und Nebengebäude, Hof mit Pflasterung und Brunnen, einschließlich Zufahrt mit Pflasterung und Böschungsmauer; Reste des ehemaligen Landschaftsparks.

Herrenhaus

Das stattliche Wohnhaus von elf zu drei Achsen nimmt fast die ganze nördliche Hofseite ein. Massivbau auf langgestrecktem Rechteckgrundriss mit nördlich vorspringendem viereckigem Treppenhaus. Entstehung des Gebäudes in seiner heutigen Form wohl im 18. Jh. unter Einbeziehung älterer Teile (1665, 1701 d), durchgreifende Umgestaltung in der 1. Hälfte des 19. Jhs. Fassade schlicht, mit aufgeputzten Ecklisenen und Gurtgesims. Nachträglich nach unten erweiterte Fenster in Sandsteinrahmen mit ursprünglich hölzernen, zum Teil durch Eisen ersetzten Brüstungsgittern. Hallenartiger Eingangsflur mit zurückhaltendem klassizistischem Deckenstuck. Über dem Abgang zum Gewölbekeller Wappenstein mit Grorother Wappen, Datum „1542" und Ansatz eines Spitzbogenprofils (vor 1911 über dem Haupteingang, bei Erneuerung des Außenputzes in der Halle über dem Kellerabgang angebracht). Sandsteintreppe zum Obergeschoss mit nachträglich aufgesetzten Holzstufen; Holzverkleidung der Treppenhauswand.

Der Wohnflügel enthielt ursprünglich eine Enfilade von Sälen mit nordwestlichem Flur. Die Grundrisse wurden durch nachträglich eingezogene Wände teilweise verändert. Am Nordflügel rückseitig moderner Anbau angefügt. Im Obergeschoss Stuck des 19. Jhs., u. a. ovale Medaillonformen und Kehle mit Rosenfestons. Der geometrische Deckenstuck eines Saales im Erdgeschoss war bis in jüngere Zeit erhalten. Im Erdgeschoss des Südflügels früher Küche mit großer Kaminhaube (nicht erhalten).

Eingeschossige verputzte Nebengebäude (ehemalige Ställe, Verwalterhaus) mit Krüppelwalmdächern umschließen U-förmig den etwas tiefer gelegenen, durch eine niedrige Mauer vom Eingangsbereich abgetrennten Wirtschaftshof. Nach Südwesten das Kelterhaus; hier am Abgang zum Gärkeller Sandsteingewände mit (kaum lesbarer) Jahreszahl „1586".

Wirtschaftshof einschließlich der Vertiefung für die ehemalige Mistkaute gänzlich mit Naturstein gepflastert. Neben einem klassizistischen Pumpenbrunnen aus Sandstein (neu aufgemauerter) Brunnenschacht eines Ziehbrunnens. Unmittelbar hinter den Gebäuden wird das steil ansteigende Gelände teilweise durch Bruchsteinmauern abgefangen; hier vermauerte Mühlsteine (?), davon einer mit Initialen „V" und „H".

Garten

Der hochgelegene Garten wird nach Südwesten durch eine Bruchsteinmauer begrenzt. Zur Bahnlinie hin lag früher ein privater Empfangspavillon für anreisende Gäste.

Westlich des Wohnhauses ehemaliger Landschaftspark; Reste von Pflanzungen, Lindensaal und Buchengang. Die Weinberge und Obstpflanzungen einbeziehende Anlagen erstreckten sich ursprünglich über eine sehr viel weiter ausgedehnte Fläche bis zum Rheinufer. Ein auf der höchsten Erhebung gelegener neugotischer Pavillon des frühen 19. Jhs. wurde nach Zerstörung entfernt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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