Hauptstraße 21
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Rheingau-Taunus-Kreis
Walluf
Niederwalluf
  • Hauptstraße 21
Ehem. Gasthaus Krone
Flur: 14
Flurstück: 27/2

Das um 1683 (d) erbaute Haus wird im Feuerkataster von 1780 genannt als „ein zweystöckig Haus mit Backgerechtigkeit, dito eine Scheuer samt Stallung." Später wird neben dem Wohnhaus auch ein Back- und Kelterhaus aufgeführt; um die Mitte des 19. Jhs. ist der Eigentümer Bäcker sowie „Wein- und Brandweinwirth". Seit etwa 1880 besteht der Name Zur Krone. 1901 wird ein „Kegelhaus mit Kegelbahn" genannt.

Durch seine Lage als markanter, oberer Abschluss der Brückenstraße wirkendes, giebelständiges Wohnhaus. Langgestreckt, mit traufseitig vorkragendem Obergeschoss. Verputzt, nur im Giebel sichtbar belassenes Fachwerk mit Zierformen. Satteldach mit kleinem Firstwalm. Fenster der Giebelseite mit Umrahmungen des 19. Jhs., im Erdgeschoss reizvolle geometrische Bleiverglasung. Im Inneren sind Teile der um 1900 entstandenen Holzvertäfelung der ehemaligen Gaststube erhalten, ebenso farbige Bleiverglasungen des Windfangs. Hof mit alter Pflasterung. Hinter dem Haus auf gleicher Ebene Gewölbekeller im ansteigenden Gartengelände.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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