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Hofreite von 1910 (Datum in der Wetterfahne) mit landhausartigem Wohngebäude. Dieses steht parallel zur zurückliegenden Backsteinscheune, der winkelförmige Grundriss folgt der Straßenbiegung. Das Zierfachwerk des Obergeschosses betont die vorspringende Giebelfront durch lange gebogene Streben und Brüstungszier. Beispiel für die Rückwirkung des traditionell-ländliche Formen umsetzenden Heimatstils, wie er bei bürgerlichen Wohnbauten zur Anwendung kam, auf das dörfliche Gehöft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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