Ehem. Lindauer Gericht Foto1934
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Rheingau-Taunus-Kreis
Walluf
Niederwalluf
  • Hauptstraße 42
  • Hauptstraße (K 638)
Ehem. Lindauer Gericht
Flur: 13
Flurstück: 161/10, 42/1

Gerichtsstätte des Vogteigerichts der seit dem 14. Jh. in Walluf begüterten Ritter und Herren von Lindau. Als deren Rechtsnachfolger seit 1678 erbauten die Freiherren von der Leyen ein Gebäude, das bis 1803 für Gerichtssitzungen diente.

Im 18. Jh. entstandenes, vielfach verändertes Massivgebäude mit Krüppelwalmdach und verschiefertem Giebel. Ehemals Teil einer geschlossenen Traufenbebauung nahe der alten Wallufbrücke; nach neuer Straßenführung und Abbruch des Nachbarhauses entstandene Ecklage. 1959 Umbau des Erdgeschosses, dabei Entfernung von Sandsteingewänden, Eingang mit Tür um 1800, darüber angebrachtem Wappenstein, Treppe sowie des rundbogigen Kellereingangs. Stattdessen entstand eine Fußgängerarkade, die später die jetzige Bogenform erhielt. Ersatz der Wirtschaftsgebäude durch Neubauten. Der Wappenstein von der Leyen wurde durch eine Nachbildung an anderer Stelle (Petersweg) ersetzt. Aufgrund seines Standortes an der ehemaligen Grenze zwischen Wallufer und Lindauer Bezirk stellt das Gebäude ein wichtiges Zeugnis früherer Territorial- und Rechtsverhältnisse dar.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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