Johannisfeld
Johannisfeld
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Rheingau-Taunus-Kreis
Walluf
Niederwalluf
  • Johannisfeld
  • Johannisfeld 1
Ruine der Johanniskirche
Flur: 11
Flurstück: 89/4, 89/5

Eine um oder vor 1000 erbaute, um 1070 erwähnte Kapelle als Vorgänger der jetzigen Kirchenruine wurde durch Grabungen gesichert. An eine kleine Saalkirche mit fast quadratischem Chor wurde nachträglich ein Seitenschiff angebaut. Die darüber neu errichtete, frühgotische, 1508 erhöhte Johanniskirche erlitt im 30jährigen Krieg schwere Schäden und wurde 1656 wiederhergestellt. Sie war bis 1719 Pfarrkirche des zwischenzeitlich nach Südwesten auf die rechte Wallufbachseite verlagerten Dorfes, wo die dortige Adelheidkapelle zur Pfarrkirche ausgebaut wurde. Als 1773 die noch gut erhaltene Kirche auf kurmainzischen Befehl hin niedergelegt werden sollte, waren Friedhof und Ossarium noch in Gebrauch. Der endgültige Abbruch folgte 1807. Heute wird die Ruine kulturell genutzt.

Die Kirchenruine liegt auf einer Grünfläche am östlichen Ortsrand, nahe der Turmburgruine. Erhalten sind die Umfassungsmauern des rechteckigen, wohl flach gedeckten Schiffes bis in Traufhöhe, bestehend aus unregelmäßigem Bruchsteinmauerwerk mit Werkstücken aus rotem Sandstein und Eckquaderung. In der Ostwand spitzbogiger Triumphbogen. Auf dem südlichen Pfeiler verwitterte Inschrift in Antiqua Majuskel. An den Langseiten je zwei gedrückte Spitzbogenfenster mit Resten von spätgotischem Maßwerk. Eine Spitzbogentür in einfach gekehltem Gewände in der Mitte der Westwand trägt im Scheitel die Jahreszahl 1508. Zwei vermauerte rundbogige Öffnungen in der Nordseite und zugehöriges Mauerwerk mit Fischgrätensetzung sind vermutlich Reste des Vorgängerbaues.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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