Rheinstraße 9
Rheinstraße 9
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Rheingau-Taunus-Kreis
Walluf
Niederwalluf
  • Rheinstraße 9
  • Rheinstraße 10
Flur: 14
Flurstück: 57/21, 64/1

1631 besitzen die Dominikaner einen Hof in Niederwalluf, 1651 wird eine Schenkung der Herren von Lindau an die Mainzer Dominikaner bestätig, die das Patronat zu Walluf innehaben. 1773 wird der Hof als „Behausung samt einem Gärtlein", 1780 ein zweistöckiges Haus mit Stallung, Scheuer und Kelterhaus aufgeführt. Um 1800 Verkauf der Liegenschaft, die sich 1818 bis 1895 im Besitz der gräflichen Familie von Leiningen-Billigheim befand.

Barocke, im 19. Jh. veränderte Hofanlage mit rückseitig an das Wohnhaus anstoßendem Wirtschaftsflügel und daran rechtwinklig anschließender Scheune. Wohlproportionierter, fünfachsig-symmetrischer Hauptbau, errichtet um 1696 (d), mit hohem Walmdach. Dachdeckung aus Schiefer, rückseitig und auf den Nebengebäuden Tonziegeldeckung mit Schiefereinfassung. Zierliche Gauben mit Kugelaufsätzen. Mittiger, im späten 19. Jh. angebrachter Balkon auf gusseisernen Konsolen. Eine früher an der Ostseite angefügte Laube aus Holzgittern wurde durch eine moderne Veranda-Überdachung ersetzt. In der hohen Hofmauer westlich neben dem Wohnhaus rundbogige Hofeinfahrt mit Sandsteingewände, im Scheitel neues Hauswappen (Jahreszahl „1740"). Im Hof zurückliegende, aus Bruchstein gemauerte Scheune mit zwei Holztoren des 19. Jhs.

Die Niederwallufer Rheinansicht in besonderem Maße prägendes, in zahlreichen Details wohlerhaltenes Gebäude.

Hausmadonna an der Ostecke, Kopie einer Steinfigur vom Beginn des 15. Jhs.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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