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St.-Elisabethenstraße 1
St.-Elisabethenstraße 1
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Rheingau-Taunus-Kreis
Walluf
Oberwalluf
  • St.-Elisabethenstraße 1
  • Schulstraße
Kath. Pfarrkirche St. Martin
Flur: 2
Flurstück: 67/1, 69/1, 69/2

Oberwalluf war zunächst Filiale des nahegelegenen Dorfes Steinheim. Nach dessen Wüstwerden wurde die 1314 erwähnte Oberwallufer Martinskapelle Pfarrkirche. Von 1589 bis um 1650 bestand eine gemeinsame Pfarrei mit Martinsthal.

Am nordwestlichen Dorfausgang etwas erhöht gelegener, spätgotische Bau. 1901 Erweiterung durch ein neues Schiff nach Entwurf von J. Fachinger unter Erhalt des alten Chores. Errichtet aus verputztem Bruchsteinmauerwerk mit Werkstücken aus rotem Sandstein. Rechteckiges Schiff mit gering hervortretendem Querhaus mit Strebepfeilern in schlichten neugotischen Formen. Eingezogener Chor mit 5/8-Schluss und zweiteiligen Spitzbogenfenstern, das Maßwerk aus Vierpässen und Fischblasen. Seitlich angestellter Turm mit Spitzhelm, Schieferdeckung.

Im Schiff Kreuzrippengewölbe; der durch spitzen Triumphbogen ausgeschiedene Chor mit Sterngewölbe. Farbverglasung um 1900.

Ausstattung: Hochaltar und Marienaltar von H. Steinlein, 1902. Kanzel 1904. Taufstein, Sandstein gestrichen, Pokalform, 18. Jh. Kruzifix, Kreuz erneuert, Corpus Holz mit neuer Fassung, 18. Jh. Figuren: hl. Elisabeth und hl. Josef, 19. Jh.

Der Tradition nach war 1237 das Gewand der hl. Elisabeth in das Kloster Tiefenthal gelangt und nach dessen Aufhebung 1803 hierher verbracht worden. 1872 wurde ein Reliquienaltar mit Aufsatz in Form eines Schaukastens errichtet, in dem das sog. Bußkleid, ein kuttenartiges, schlichtes, aus dem frühen 13. Jh. stammendes Gewand aus grobem, dunkelbraunem Wollstoff, aufbewahrt wird.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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