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Verputztes traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Lage an der Ortsdurchfahrt. An der Nahtstelle zu einem jüngeren Anbau sichtbar belassener Eckpfosten, der auf eine Erbauung im frühen 17. Jh. hinweist. Demzufolge wäre auf gutes, bei Freilegung das Ortsbild aufwertendes Zierfachwerk dieser Zeit zu schließen. Das Schnitzmotiv des in Voluten auslaufenden Eckstabes mit Rollenprofil in der unteren Hälfte zeigt eine auffällige Übereinstimmung mit dem Eckständer des alten Rathauses von 1616.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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