Mühlstraße 18
Mühlstraße 18
Mühlstraße 18
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Rheingau-Taunus-Kreis
Walluf
Niederwalluf
  • Mühlstraße 18
Bug-Mühle
Flur: 15
Flurstück: 3, 40, 4/2

Bereits 1393 wird hier eine Mühle genannt. Spätere Bezeichnungen weisen sie als Herrschaftliche Mühle und Behringersmühle aus. 1696 als „Lohmühle" erwähnt, wird sie 1711 durch Nikolaus Behringer in eine Mahlmühle umgewandelt. 1818 Besitz des Wendel Bug. Um 1850 Neubau nach Brand, bis 1905 Mahlmühle, bis 1915 Nudelmühle. Heute Gutsausschank.

Vierseitig geschlossene Hofanlage innerhalb der jüngeren Bebauung an der Mühlstraße. Der massive Hauptbau erstreckt sich giebelständig zwischen Mühlstraße und Wallufbach bzw. Mühlgraben. Schlichter Putzbau mit Sandsteingewänden und Krüppelwalmdach. Bauzeitliche Haustür mit Oberlicht. Ein Mühlrad ist noch vorhanden. Moderne Veränderungen an Wohnhaus und Nebengebäuden. Hof mit altem Pflaster und Nussbaum. Eines der wenigen in ihrer ursprünglichen Anlage noch erkennbaren Mühlengehöfte an der Walluf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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