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1814 wurde der zuvor um die Pfarrkirche St. Johann gelegene Totenhof hinter die Gebückmauer auf den Mückenberg verlegt und diente als Begräbnisstätte bis 1874, als Platzmangel und fehlende Erweiterungsmöglichkeiten in dem inzwischen ringsum bebauten Gebiet eine neuerliche Auslagerung des Friedhofes in Richtung Schierstein erforderlich machten. Die aus Bruchsteinen aufgeführte Mauer war vermutlich ein Rest der ehemaligen Gebückmauer, die als Einfriedung für den Friedhof genutzt und ergänzt wurde; sie ist heute als Grundstücksgrenze noch in Teilen erhalten. Die umfriedete Friedhofsfläche wurde Ende des 19. Jhs. durch die Häuser Adelheidstraße 2-8 bebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Jüdischer Friedhof | |
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